Intentiöse Eminenz statt medizinischer Evidenz: S2K-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“ der AWMF

Die Dentale digitale Volumentomografie (DVT) ist eine relativ neue bildgebende Technik, deren Indikationsstellung in Anbetracht der im Vergleich zur konventionellen Röntgentechnik sehr starkerhöhten Strahlenbelastung vor allem unter dem Aspekt des Strahlenschutzes zu bewerten ist. Der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland e.V. (BVAZ) begrüßt die Ablösung der ungenügenden S1-Leitlinie, bedauertaber gleichzeitig die Mängel der neuen s2k-Leitlinie, die erkennbar ihrem Status – s2k = Konsens der Beteiligten – geschuldet sind. Von Evidenz (s2e, s3) keine Spur, dagegen viel Eminenz.
"Der Unterschied zwischen der abstrakten Mehr-Information durch bildlicheDarstellung eines Situs und der medizinisch erforderlichen Mehr-Information mit therapeutischer Konsequenz wird nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit, sondern allenfalls punktuell markiert", stellt der Geschäftsführer des BVAZ Dr. Dr. Rüdiger Osswald fest. Von der Faszination durch die vielen Bilder ohne therapeutischen Nutzen seien die Verfasser offensichtlich nicht frei. Und genauso offensichtlich sei ihnen wohl nicht bewusst, dass die Darstellung der dritten Dimension das standardmäßige therapeutische Vorgehen bei bekannt erhöhtem Risiko nur in Ausnahmefällen verändert (z.B. einige wenige untere Weisheitszähne) oder ohne therapeutische Konsequenz ist (z.B. Qualität einer Wurzelfüllung). Dass die DVT nach wie vor technisch nicht ausgereift sei, da die Volumengröße mit der Folge der Ganz-Kopf-Bestrahlung nicht an die meist eng begrenzte Fragestellung angepasst ist und die effektiven Dosen der Geräte stark schwanken, sei, so Osswalds Kritik, den Verfassern nicht Grund genug, die von der Industrie betriebene weite Verbreitung der Geräte in den letzten Jahren und die Fehlanreize durch Verfügung über die Geräte durch die Praxisinhaber in Frage zu stellen. Die in Anbetracht der erhöhten Strahlenbelastung strengsten Anforderungen an die Indikationsstellung im Einzelfall würden nicht annähernd geltend gemacht."
Der angebliche therapeutische Nutzen der DVT z.B. im Bereich der Endodontie ist nicht einmal ansatzweise plausibel – offensichtlich durften Endodontologen mit DVT und/oder für die nüchterne fachliche Beurteilung schädlicher Industrienähe den Passus einbringen", moniert der Münchener Allgemeinzahnarzt Osswald. Er begründet die Kritik des BVAZ mit – im Vergleich zu anderen, gegenüber der Endodontie deutlich größeren Fachbereichen – ausufernden, wissenschaftlich mehrheitlich unbegründeten und zum Teil mühsam an den Haaren herbeigezogenen Indikationsstellungen, wie beispielsweise Homogenität der Wurzelfüllung oder abgebrochene Instrumente. "Das verzweifelte Bemühen, Gründe zu (er)finden, um ihre teuer erworbenen und schnell veraltenden Geräte zu amortisieren, ist überall identifizierbar", so Osswald. Die Endodontologen wären besser beraten, dafür Sorge zu tragen, "dass die bakterielle Endodontitis endlich indikationsgerecht behandelt wird, anstatt die Einführung von neuem, genauso strahlen- wie kostensintensivem technischem Gerät einzufordern, das – wie alle technischen Innovationen der vergangenen 60 Jahre – die bescheidenen Ergebnisse ihrer Bemühungen nicht verbessern wird".
Die Leitlinie der Europäischen Kommission leistet mit wiederholten Hinweisen zur klinischen Diagnostik und zur Strahlenbelastung insgesamt deutlich mehr. Für den BVAZ fordert Osswald die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) auf, die Leitlinie erheblich zu korrigieren und stellt ihr die Frage, warum die Leitlinie der Europäischen Kommission nicht übernommen wurde, und ob der Grund dafür möglicherweise der sei, dass die Kommission keine industrienahen Endodontologen beteiligt hat. Der BVAZ empfiehlt diese kluge europäische Leitlinie allen Kolleginnen und Kollegen Allgemeinzahnärzten zur Lektüre und als Richtschnur. Die Leitlinie steht im Internet zum Herunterladen unter der folgenden URL zur Verfügung:http://www.sedentexct.eu/files/radiation_protection_172.pdf.