In seiner Kolumne für die Märzausgabe 2010 des Wirtschaftsmagazins ZPW (Zahnarzt Wirtschaft Praxis, Oemus Media AG) spricht der ehemalige Chefredakteur der DZW (Die Zahnarzt Woche), Jürgen Pischel, in der ihm eigenen Art Klartext. Erst gibt er dem Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland (BVAZ) eine Breitseite. Der BVAZ unterstelle Fachwissenschaftlern Aussagen mit dem Ziel, "endlich ein paar Mitglieder einfangen zu können". Dann folgt ein Sammelsurium unstrukturierter Aussagen zu sektoralen Budgets, um dann letztlich sehr ungeniert aus dem eigenen Nähkästchen zu plaudern.
"Pischel sagt man exzellente Beziehungen zu führenden Mitgliedern der Fachgesellschaften der Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde – DGZMK – und zum Vorstand der Bundeszahnärztekammer nach", erklärte der Geschäftsführer des BVAZ, Dr. Dr. Rüdiger Osswald, am Rande einer Vorstandssitzung. "Vor diesem Hintergrund besteht nach Pischels Ausführungen keinerlei Zweifel daran, dass es innerhalb der DGZMK Fachgesellschaften gibt, die sich nur aus einem Grunde zusammengeschlossen haben: Es sollen über diesen Weg die Voraussetzungen definiert werden, die Zahnärzte erfüllen müssen, um bestimmte Leistungen abrechnen zu dürfen."
Pischel, der als einer der erfolgreichsten deutschen Lobbyisten in Sachen zahnärztlicher Fortbildung und Dentalindustrie gilt, präzisiert in seiner Kolumne, dass durch ein Postulat nach technischer Ausstattung Selektionsfakten geschaffen werden. Rechtsanwälte und Fachbeiräte hätten laut Pischel darüber hinaus längst Kataloge erstellt, in denen die Voraussetzungen zur Selektion auf der Basis einer Mitgliedschaft in diesen Fachgesellschaften definiert seien. Diese sollen dann wiederum als Verhandlungsgrundlage zum Abschluss von Gruppenverträgen mit privaten und gesetzlichen Kostenträgern dienen. Da es, so Pischel weiter, heute kein wirkliches Honorar für endodontische und parodontologische Leistungen gebe, müsse die Entwicklung dahin führen, dass "nur der Spezialist behandeln" dürfe. "So gäbe es wenigstens etwas Geld für wenige." Mit Inkrafttreten der neuen GOZ werde diese Art der Behandlerselektion unter dem Stichwort "Qualitätssicherung" zum Alltag in der Zahnmedizin werden.
"Wir fordern den Vorstand der DGZMK auf", so Dr. Dr. Osswald weiter, "eindeutig und öffentlich Stellung zu diesen ungeheuerlichen Aussagen zu nehmen und endlich alle in ihrer Macht stehenden und erforderlichen Schritte einzuleiten, um diese für alle Zahnärzte und deren Versorgungsqualität und ‑quantität schädlichen Entwicklungen zu stoppen. Die Bundeszahnärztekammer muss ihre im November 2007 mit der DGZMK und der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geschlossene Kooperationsvereinbarung zur Einführung eines modularen Systems der postgradualen zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung spätestens auf ihrer nächsten Bundesversammlung kündigen. Dieses deutliche Zeichen ist überfällig, um das Vertrauen der erdrückenden Mehrzahl ihrer Mitglieder in den Vorstand der Bundeszahnärztekammer als ihre Berufsvertretung wieder herzustellen."