Herzogenrath, 15.02.2021 ∙ Offenbar sind die Protagonisten der
Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) auf der Suche
nach neuen Pfründen, um ihre Aufwandsentschädigungen weiter zu
optimieren, nachdem die lukrativste Einnahmequelle, der
Masterstudiengang der DG PARO an der „Dresden International
University“(DIU) für knapp 30.000 Euro aus Corona-Gründen temporär
versiegt ist. Anders ist der Vorstandsbeschluss vom September 2020
nämlich nicht zu verstehen, besonders qualifizierte
Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker gegen Geld und Sitzfleisch
zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO® “bzw. zum
„zertifizierten Dentalhygieniker der DG PARO®“ zu ernennen.
Sehr viel Sitzfleisch wird allerdings nicht verlangt, denn zu viel Arbeit will
man sich seitens der Gesellschaft offensichtlich nicht machen. Wozu
auch? Schließlich sind die BewerberInnen um diesen neuen Titel bereits
von den Kammern fortgebildet und zertifiziert, es geht also lediglich um
den Verkauf eines neuen Pseudo-Titels. So haben die BewerberInnen
einzig die Aufgabe, ihre „umfassende individualisierte Beherrschung“
der Verrichtungen NACH Anamnese und Diagnostik in der
Dokumentation von sage und schreibe 6 Fällen unter Beweis zu stellen.
„Indem die DG PARO in ihren Ernennungsrichtlinien das Wort
‚ohne‘ durch ’nach‘ ersetzt, umgeht sie geschickt eine direkte Kollision
mit dem Zahnheilkundegesetz, nach dem Anamnese, Diagnostik und
Therapieplanung ohnehin nur von approbierten Zahnärztinnen und
Zahnärzten durchgeführt werden dürfen, ohne straffällig zu werden“,
erläutert der BVAZ-Präsident Dr. Andreas Bien. Die DG PARO suggeriere
ihrer Zielgruppe DentalhygienikerInnen, die Zertifizierung habe einen
Mehrwert, der sie dazu ermächtigen würde, nach der DG-PARO-
Zertifizierung sämtliche Maßnahmen am Parodont der Patienten
selbstständig durchzuführen zu dürfen, was mitnichten der Fall sei.
„Bei der Festlegung der Kosten für diese kreative
Zertifizierungsmaßnahme“, so stellt Bien fest, „gibt man sich deutlich
weniger bescheiden. Die Kosten für einen Neuantrag betragen 500,-
Euro. Für die Verlängerung nach 6 Jahren, denn nur solange soll die
Zertifizierung gelten, fallen erneut 100,- Euro an. Darüber hinaus
besteht Mitgliedschaftszwang, der mit weiteren mindestens 330,- Euro
zu Buche schlägt, sowie eine Verpflichtung, an 3 Jahrestagungen –
mindestens jeweils 390,- Euro – und zudem an 2 weiteren zweifellos
kostenpflichtigen Fortbildungen teilnehmen zu müssen.“
Der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland (BVAZ e.V.)
fordert den Vorstand der DG PARO auf, ihr allein ganz offensichtlich auf
Profitmaximierung abzielendes Zertifizierungsangebot keinesfalls
umzusetzen und diesen Vorstandsbeschluss zurückzunehmen. BVAZ-
Präsident Bien stellt abschließend fest: „Dieser Beschluss hat weder für
Patientinnen und Patienten noch für Zahnärztinnen und Zahnärzte
irgendeinen erkennbaren Mehrwert, geschweige denn für qualifizierte
und zusätzlich über die DG PARO zertifizierte Dentalhygienikerinnen
und Dentalhygieniker, denen mit falschen Versprechungen lediglich ihr
hart verdientes Geld aus der Tasche gezogen werden soll.“
Insgesamt stelle sich, so der BVAZ-Präsident abschließend, für diese
jüngste Zertifizierungsidee der DG PARO die Frage, ob die Durchführung
derartig profitorientierter Zertifizierungsmaßnahmen überhaupt noch
satzungsgemäß rechtens für einen eingetragenen, steuerbegünstigten
Verein ist, der seine Mittel ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige Zwecke verwenden darf.